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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 975/08   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 975/08 (https://dejure.org/2008,19312)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 (https://dejure.org/2008,19312)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 (https://dejure.org/2008,19312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 8 L 334/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 975/08
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 18 B 1885/06

    Aufenthaltserlaubnis Studium angemessener Zeitraum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 975/08
    vgl. zu allem Senatsbeschlüsse vom 9. März 2007 - 18 B 1885/06 -, vom 19. September 2007 - 18 B 933/07 - und vom 14. Juli 2008 - 18 B 980/08 -.
  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 19 BV 09.3103

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingter Studienverzögerung

    Denn bei der Beurteilung des "angemessenen Zeitraums" ist nicht die Gesamtdauer der Ausbildung maßgeblich, sondern allein der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 - juris).

    Im Allgemeinen ist insoweit auf den bisherigen Studienverlauf abzustellen und zu fragen, ob ein ordnungsgemäßes Studium im Sinne von Nr. 16.1.1.6.2 Satz 1 AVV-AufenthG vorliegt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 7.4.2006 - 9 ME 257/05 - juris).

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung weder § 16 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz AufenthG noch der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AVV-AufenthG) eine absolute Grenze im Sinne einer maximalen Gesamtaufenthaltsdauer entnommen werden kann (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 7.6.2004 - 7 ME 114/04 -, AuAS 2004, 184 [186]; OVG NRW, Beschluss vom 21.8.1998 - 17 B 2314/96 -, EZAR 014 Nr. 10, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 - juris: Nicht die Gesamtdauer der Ausbildung ist maßgeblich, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird).

  • VGH Bayern, 12.11.2009 - 19 BV 09.3103

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung mit einer Ermessensreduzierung auf Null

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  • VG Aachen, 02.12.2013 - 4 L 217/13

    Aufenthaltserlaubnis zum Studium ; Erreichen des Aufenthaltszwecks; angemessener

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 18 B 1494/08 -, vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 -, juris und vom 9. März 2007 - 18 B 1885/06 - juris, und vom 21. August 1998 - 17 B 2314/96 -, InfAuslR 1998, 493.
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 CS 09.1812

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingten

    Denn bei der Beurteilung des "angemessenen Zeitraums" ist nicht die Gesamtdauer der Ausbildung maßgeblich, sondern allein der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 -, juris).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung weder § 16 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz AufenthG noch den vorläufigen Anwendungshinweisen eine absolute Grenze im Sinne einer maximalen Gesamtaufenthaltsdauer entnommen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.6.2004 - 7 ME 114/04 -, AuAS 2004, 184 [186]; OVG NRW, Beschluss vom 21.8.1998 - 17 B 2314/96 - EZAR 014 Nr. 10, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 -, juris: nicht die Gesamtdauer der Ausbildung ist maßgeblich, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird).

  • VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00799

    Student aus dem Jemen

    Selbst wenn man der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 24. Oktober 2008 (18 B 975/08 - juris -) folgt, dass bei der Beurteilung des angemessenen Zeitraums nicht die Gesamtdauer der Ausbildung maßgeblich ist, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird, ist, wie das OVG auch ausgeführt hat, bei der anzustellenden Prognose insbesondere auf den bisherigen Studienverlauf abzustellen.

    Das OVG NRW hat deshalb zutreffend in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2008 (18 B 975/08 - juris - ) ausgeführt, dass es grundsätzlich nicht darauf ankomme, aus welchen Gründen das Studium eines Ausländers nicht in angemessener Zeit erfolgreich abgeschlossen werden könne.

  • VG Aachen, 03.03.2022 - 8 K 2932/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Studium; Verlängerung; verspäteter Verlängerungsantrag;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 -, juris, Rn. 3; und vom 9. März 2007 - 18 B 1885/06 -, juris, Rn. 4 ff.
  • OVG Sachsen, 21.01.2011 - 3 B 178/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wenn Studienende nicht in angemessener

    Insgesamt gilt, dass die Prognose positiv ausfallen kann, wenn die nachgewiesenen Ursachen der bisherigen Verzögerung wegfallen und etwa auf Grund einer inzwischen eingetretenen deutlichen Leistungssteigerung weitere Studienverzögerungen nicht zu erwarten sind und damit mit einem erfolgreichen Studienabschluss in absehbarer Zeit gerechnet werden kann (vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschl. v. 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08, juris Rn. 3).
  • VG Köln, 15.05.2020 - 5 L 461/20

    Aufenthaltserlaubnis, Studiengangwechsel

    vgl. zur Vorgängerregelung § 16 AufenthG a.F.: OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2008 -18 B 975/08 - juris zur früheren Rechtslage nach § 16 Abs. 1 Satz 5 AufenthG a.F.; BeckOK AuslR/Fleuß, 23. Ed. 1. November 2019, AufenthG § 16 Rn. 32; SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 3 B 178/10 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Beschluss vom 7. März 2016 - 3 B 378/15 -, juris Rn. 5 m.w.N., Beschluss vom 3. Mai 2019 - 3 B 96/19 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 10 CS 18.2271 -, juris Rn. 10 m.w.N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Studium

    Für die Beurteilung der Frage, ob der Studienabschluss als Aufenthaltszweck in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann, ist nicht die Gesamtdauer der Ausbildung maßgeblich, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 - juris Rn. 3).
  • VG Aachen, 04.05.2010 - 8 L 354/09

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Abstellen

    Vor allem kommt es grundsätzlich nicht darauf an, aus welchen Gründen das Studium eines Ausländers nicht in angemessener Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 18 B 1494/08 -, vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 -, vom 9. März 2007 - 18 B 1885/06 - und vom 21. August 1998 - 17 B 2314/96 -, InfAuslR 1998, 493.
  • VG Ansbach, 03.07.2009 - AN 5 S 09.01084

    Jemenitischer Staatsangehöriger; Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis, weil Studium

  • VG Berlin, 31.07.2012 - 35 L 110.12

    Abbruch studienvorbereitender Maßnahmen

  • VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12

    Einstweiliger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht

  • VG Gelsenkirchen, 15.06.2009 - 9 L 508/09

    Fiktionswirkung; Bachelor-Studium; Elektrotechnik; angemessener Zeitraum;

  • VG Köln, 15.06.2016 - 5 L 817/16

    Nichtverlängerung einer zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis aufgrund

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